Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Erstellen
einer Multimedia-Internet-Präsenz
0 Geltungsbereich
0.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Erstellen einer Multimedia-Internet-Präsenz (Website) des Kunden durch die introx Marketingkommunikation eKfm. – Zwickau, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Im Leistungsvertrag können auch abweichende Bedingungen schriftlich getroffen werden.
0.2 Eine Pflicht zur Annahme eines Leistungsvertrages gemäß einer im Internet unter unserer Domain www.introx.eu angebotenen Leistung durch den Auftragnehmer besteht nicht. Der Auftragnehmer schließt seine Leistungsverträge nach eigenem billigem Ermessen.
0.3 Alle Angebote sind freibleibend und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Bestätigung durch E-Mail ist zulässig.
0.4 Für die im Internet unter unserer Domain www.introx.eu angebotenen Pauschalangebote (introProspekt, introBasic, introCMS) gelten zusätzlich die Zusatzbedingungen für Pauschalangebote.
1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Der Kunde nennt dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner und dessen Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für den Kunden verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen bei den benannten Personen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. Ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese dem Auftragnehmer umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich des Auftragnehmers tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Der Auftragnehmer hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn der Auftragnehmer aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
4.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach §286 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen den Auftragnehmer, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Auftragnehmer wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
5.2 Der Auftragnehmer prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt der Auftragnehmer, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt der Auftragnehmer dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt der Auftragnehmer die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird der Auftragnehmer dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Der Auftragnehmer wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung vom Auftragnehmer berechnet.
5.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen vom Auftragnehmer für den Kunden zumutbar ist.
6 Vergütung
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz des Auftragnehmers mehr als 50 km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann der Auftragnehmer eine Handling Fee in Höhe von 15 Prozent erheben.
6.2 Die Vergütug des Auftragnehmers erfolgt nach dem im Leistungsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Dies gilt für die Höhe der Vergütung als auch für die Zahlungstermine.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung des Auftragnehmers getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die vom Auftragnehmer für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 Rechte
7.1 Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§69d und 66e des Urheberrechtsgesetzes.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonstwie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Der Auftragnehmer kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen
8.1 Der Auftragnehmer stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) für vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen frei. Es können abweichende Regelungen im Leistungsvertrag schriftlich gefasst werden. Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Auftragnehmer - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
8.3 Der Freistellungsanspruch des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer gilt nur für zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehender Schutzrechte Dritter.
9 Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 500 Euro.
9.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder ohne Zustimmung des Auftragnehmers anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
11 Geheimhaltung, Presseerklärung
11.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
11.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
11.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
11.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.
12 Sonstiges
12.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §354a HGB bleibt hiervon unberührt.
12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
12.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
12.4 Der Auftragnehmer darf den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
13.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers: Zwickau.
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Zusatzbestimmungen für Pauschalangebote der Internetseiten
unter der Domain introx.eu
0 Geltungsbereich
Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Produkte introProspekt, introBasic und introCMS.
1 Leistungsumfang
1.1 Genannte Festpreise gelten ausschließlich für den in der Leistungsbeschreibung genannten Umfang.
1.2 Wird der Umfang der in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen nicht voll ausgeschöpft, besteht kein Recht auf Kürzung des Entgeltes. Es besteht auch kein Recht auf die Erbringung, der nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zu einem über die Betreuungszeit hinausgehenden Zeitraum.
1.3 Für zusätzliche Leistungen unterbreiten wir ein gesondertes Angebot. Wir behalten uns vor, bei stark erweiterten Leistungsempfang ein Angebot gemäß unserem Produkt introFree zu erstellen.
2 Termine
Es gelten die von uns schriftlich – auch per E-Mail – bestätigten Leistungstermine.
3 Freigabe, Zahlung, Freischaltung der Website, Domainregistrierung
3.1 Die Freigabe durch den Kunden kann nicht durch unbillige Gründe aufgeschoben werden. Wir zeigen die Freigabe schriftlich – auch per E-Mail – an. Erfolgt kein Einspruch des Kunden gilt eine Website nach vier Wochen als freigegeben.
3.2 Die Rechnungslegung erfolgt mit der Freigabe des Kunden. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3.3 Die Freischaltung der Website bzw. der Domainregistrierung erfolgt nach Zahlungseingang auf unserem Konto.
3.4 Unter Freischaltung ist das Hochladen der Daten der Website auf den Kundenserver bzw. die Registrierung der Domain, wenn dies zum Leistungsumfang gehört, zu verstehen.
3.5 Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall nach unserem billigem Ermessen Vorkasse zu verlangen.
4 Betreuungszeiträume
Für das Produkt introProspekt gilt ein Betreungszeitraum von einem Monat nach erfolgter Freischaltung der Domain. Für die Produkte introBasic und introCMS gilt ein Betreuungszeitraum von drei Monaten nach erfolgter Freischaltung der Website.
